Operationen in der Schweiz

Diese Spitäler machen eine Geschlechtsangleichende Operation in der Schweiz.

Falls ihr noch mehr Spitäler kennt, lasst es uns wissen und wir setzen da auf die Liste

Stadt Spital Leistungen Link
Basel Universitätsspital Basel Geschlechtsangleichende Operationen, psychosoziale Betreuung US Basel
Bern Inselspital Bern Vaginoplastik, Phalloplastik, interdisziplinäre Betreuung Bietet aktuell keine Operationen an
Lausanne Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV) Geschlechtsangleichende Operationen, plastische Chirurgie CHUV
Zürich Universitätsspital Zürich (USZ) Vaginoplastik, Phalloplastik, Gesichtsfeminisierung, Nachsorge US Zürich



Alles über Binder

Binder bekommst du ganz einfach bei:

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Sicherheit und Gesundheit
sind wesentliche Aspekte, wenn es um das Tragen eines Binders während der Entwicklung des Körpers geht. Viele Menschen empfinden den Wunsch, einen Binder zu tragen, sobald sich ihre Brüste zu entwickeln beginnen. In Bezug auf die Sicherheit des sich noch entwickelnden Körpers gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten.

Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass die Verwendung eines Binders den wachsenden Körper nicht beeinträchtigt, solange er in der richtigen Größe getragen wird. Es ist entscheidend, die allgemeinen Sicherheitsregeln zu befolgen, wie zum Beispiel den Binder niemals länger als 8 Stunden zu tragen und nicht darin zu schlafen. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Überprüfung der Größentabelle, um sicherzustellen, dass die richtige Größe gewählt wurde. Insbesondere beim ersten Binder oder bei jüngeren Personen ist es ratsam, die Größentabelle zu konsultieren oder den Kundendienst um Unterstützung bei der Größenauswahl zu bitten.

Für Eltern, Erziehungsberechtigte, Freunde oder andere Verwandte ist es wichtig zu verstehen, dass einige Kinder möglicherweise dazu neigen, den engsten Binder zu wählen, um das gewünschte flache Ergebnis zu erzielen. In solchen Fällen ist es von großer Bedeutung, das Bewusstsein für die sichere Anwendung zu schärfen. Obwohl das Streben nach einem flacheren Erscheinungsbild ein sensibles Thema sein kann, ist es entscheidend, stets die Bedeutung der Sicherheit in den Vordergrund zu stellen. Die Erwachsenen sollten mit Liebe und Geduld reagieren, um eine offene Kommunikation zu fördern und sicherzustellen, dass das Kind die richtigen Entscheidungen für seine Gesundheit trifft.

Es ist unerlässlich, dass Jugendliche, die einen Binder tragen möchten, um ihre Brustentwicklung zu kaschieren, sich über die korrekte Anwendung informieren und die empfohlenen Sicherheitsrichtlinien befolgen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dieser Thematik ist entscheidend, um die Gesundheit und Entwicklung des sich noch formenden Körpers zu schützen.




TRANSGENDER DAY OF REMEMBRANCE

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Trans day of remembrance

Weltweite Diskriminierung, Hass und Gewalt
In der westlichen Welt gibt es wenig Platz für Menschen, die sich zeitweise oder dauerhaft zwischen oder ausserhalb des zweigeschlechtlichen Systems bewegen. Andere Kulturen erlauben oft mehr Möglichkeiten, die eigene Geschlechtsidentität auszuleben. In Indien, Nordamerika, Mexiko, Albanien, Thailand oder auf Samoa gibt es ein drittes, manchmal sogar ein viertes oder fünftes Geschlecht, was oft auch an eine bestimmte Rolle innerhalb dieser Gesellschaften geknüpft ist. Doch auch dort sind diese Menschen nicht unbedingt vor Ausgrenzung oder Gewalt geschützt.

Besonders prekär ist die Situation für trans Frauen (Frauen, denen bei Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde): Oft müssen sie sich für das pure Überleben, die Hormontherapie oder Operationen prostituieren oder sind in schlecht entlöhnten Stellungen beschäftigt. In vielen Ländern stehen trans Frauen am Rande der Gesellschaft, von ihren Familien und von staatlichen Strukturen vernachlässigt. Ihnen schlägt offener Hass entgegen – und Gewalt, bis hin zu Mord.

Ein besonders tragisches Opfer von Transfeindlichkeit wurde die junge trans Frau Hande Kader. In der Türkei setzte sie sich als Aktivistin für die Rechte von trans Menschen ein, musste selbst aber als Sexworkerin arbeiten. Im August 2016 wurde sie in einem wohlhabenden Stadtteil Istanbuls tot aufgefunden: vergewaltigt, verstümmelt und anschliessend verbrannt. Behörden und Polizei sind oft untätig, wenn es darum geht, Diskriminierungen und Gewalt aufzuklären – vielfach verstärken sie diese noch.




Medikamentenpreise für den 1.1.2023

Was bedeutet das für uns?

Nun folgende Medikamente ändern den Preis wie ihr hier sehen könnt.

Behaltet also die Preise immer etwas im Auge.

Hier die für uns wichtigsten Medikanente:

Zulassungsinhaberin Gamme Arzneimittel FAP_alt PPub_alt FAP_neu PPub_neu
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 25 mcg/24h 8 Stk 7.48 16.80 6.74 15.95
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 25 mcg/24h 24 Stk 19.31 38.55 17.41 36.40
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 37.5 mcg/24h 8 Stk 7.48 16.80 6.74 15.95
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 37.5 mcg/24h 24 Stk 19.31 38.55 17.41 36.40
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 50 mcg/24h 8 Stk 7.48 16.80 6.74 15.95
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 50 mcg/24h 24 Stk 19.31 38.55 17.41 36.40
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 75 mcg/24h 8 Stk 7.48 16.80 6.74 15.95
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 75 mcg/24h 24 Stk 19.31 38.55 17.41 36.40
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 100 mcg/24h 8 Stk 7.48 16.80 6.74 15.95
Sandoz Pharmaceuticals AG Estradot Transdermal Estradot Matrixpfl 100 mcg/24h 24 Stk 19.31 38.55 17.41 36.40
Novo Nordisk Pharma AG Estrofem Oral Estrofem N Filmtabl 1 mg 28 Stk 3.95 8.65 3.57 8.20
Novo Nordisk Pharma AG Estrofem Oral Estrofem N Filmtabl 2 mg 28 Stk 4.67 9.45 4.22 8.95

Eine vollständige Liste bekommt ihr hier: Direkt vom Bundsamt für Gesundheit




Die Menschenrechte von trans Personen in der Schweiz

Seit Anfang dieses Jahres ist die Änderung von Geschlechtseintrag und Namen im Personenstandsregister einfacher. Die Revision des Zivilgesetzbuches führt zu einer bedeutenden Verbesserung der Situation von trans Menschen in der Schweiz. Trotzdem bestehen aus menschenrechtlicher Perspektive immer noch grosse Defizite.

Das Adjektiv «trans» beschreibt Personen, deren Geschlechtsidentität nicht oder nicht vollständig derjenigen entspricht, die ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Das Adjektiv kann sowohl Menschen mit binären (Mann, Frau) wie auch mit nicht binären Geschlechtsidentitäten beschreiben. Menschen, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugeteilten Geschlecht übereinstimmt, nennt man «cis».

Einer holländischen Studie zufolge ist etwa eine von 200 Personen trans. Demnach leben in der Schweiz ungefähr 40’000 trans Menschen. Laut dem Transgender Network Switzerland gehen andere Schätzungen jedoch von deutlich höheren Zahlen aus; so könnten namentlich bis zu drei Prozent der Bevölkerung trans Menschen sein. Die Minderheit hat in den verschiedensten Lebensbereichen mit Diskriminierungen zu kämpfen; beispielsweise im Gesundheitswesen, in der Arbeitswelt, aber auch im öffentlichen wie privaten Raum, wo trans Menschen überdurchschnittlich oft von Übergriffen betroffen sind. Davon in besonderem Masse betroffen sind trans Personen, die gleichzeitig noch einer oder mehreren anderen marginalisierten Bevölkerungsgruppen angehören. Das Schweizer Gesetz kennt bis heute keinen spezifischen Diskriminierungsschutz für trans Personen und ihre Menschenrechte sind in unterschiedlichsten Bereichen ungenügend geschützt.

Kein Diskriminierungsschutz für trans Menschen

Anfang 2020 hat das Schweizer Stimmvolk einer Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm im Strafgesetzbuch (Art. 261bis StGBzugestimmt. Seit Juni 2020 verbietet diese Bestimmung nun auch homo- und bifeindliche Handlungen und Äusserungen. Obwohl die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates in ihrem ursprünglichen Vorschlag ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität vorsah, wurde die Inklusion von intergeschlechtlichen und trans Menschen in den parlamentarischen Verhandlungen verworfen.

Anhand der heutige Gesetzeslage kann gegen transfeindliche Äusserungen und Handlungen lediglich zivilrechtlich vorgegangen werden, etwa unter Berufung auf den Schutz der Persönlichkeit (Art. 28 ff. ZGB). Weiter schützt Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung mit dem Kriterium der Lebensform vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität – jedoch nur indirekt. Die Bestimmung verpflichtet die Behörden, das Diskriminierungsverbot zu achten und ihm unter Privaten Wirksamkeit zu verleihen. Einen einklagbaren Anspruch unter Privatpersonen begründet das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot jedoch nicht. Mit Artikel 173 ff. des Strafgesetzbuches findet sich schliesslich eine strafrechtliche Norm, die gewisse transfeindliche Handlungen und Äusserungen umfasst, sofern sie ehrverletzend und/oder rufschädigend sind. Diese Bestimmungen greifen jedoch nur in Fällen, in welchen trans Personen direkt persönlich betroffen sind. Demgegenüber besteht keine Möglichkeit, gegen Äusserungen und Handlungen vorzugehen, die sich gegen trans Menschen als Gruppe richten.

In Fällen von Diskriminierung im Erwerbsleben können sich trans Personen ausserdem auf das Gleichstellungsgesetz (GlG) berufen, welches sie vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität (Art. 3 GlG) schützt. Laut einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) besteht aber «im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit des GlG wenig Rechtssicherheit für Transmenschen». Der Grund dafür sei, dass es diesbezüglich bisher zu keinem bundesgerichtlichen Entscheid gekommen ist. Zudem sei in den Fällen, in welchen das Gleichstellungsgesetz auf trans Personen angewandt wurde, jeweils nicht erläutert worden, weshalb und wie es anwendbar ist. Das ist in Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit unter trans Personen – in der Schweiz ist sie rund fünfmal höher ist als der landesweite Durchschnitt – problematisch. Rund ein Fünftel aller trans Personen im erwerbsfähigen Alter ist von Arbeitslosigkeit betroffen. Diese Zahl ist nicht nur zufällig höher; rund dreissig Prozent der befragten Arbeitslosen wurden aufgrund der Tatsache, dass sie trans sind, entlassen. Zudem gestaltet sich das Coming-out am Arbeitsplatz für erwerbstätige trans Menschen oftmals schwierig. Laut der erwähnten Umfragen führten ein Viertel der Coming-outs für die Befragten entweder zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder zu einer Verschlechterung ihrer beruflichen Situation.

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) kritisierte die bestehenden Gesetzeslücken im Jahr 2020 in ihrem sechsten Länderbericht zur Schweiz. Sie empfiehlt der Regierung, das Diskriminierungsmerkmal der Geschlechtsidentität in die Antirassismus-Strafnorm aufzunehmen. Bereits im Jahr 2009 empfahl der damalige Menschenrechtskommissar, Thomas Hammarberg, allen Mitgliedsstaaten des Europarats, Gesetze zu Hassverbrechen gegen trans Menschen zu erlassen. Dieselbe Empfehlung wiederholte im Jahr 2011 auch die ehemalige UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte.

Hate Crimes gegen trans Personen

Die European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) hat zur Erhebung der Hate Crimes umfassende Studien durchgeführt. Die neueste Erhebung aus dem Jahr 2020, an der rund 20’000 trans Menschen teilgenommen haben, kommt zum Schluss, dass sich etwa sechzig Prozent der Studienteilnehmer*innen im Jahr vor der Befragung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert fühlten. Alarmierend ist insbesondere das verbreitete Vorkommen psychischer Beschwerden, wie etwa Depressionen oder Angstzustände, welche Hate Crimes nach sich ziehen: Dieses liegt bei körperlicher Gewalt gegen trans Menschen bei 49 Prozent, bei sexualisierter Gewalt bei 58 Prozent. Ausserdem gaben sechzig Prozent der Befragten an, fast nie oder nur selten ihre Geschlechtsidentität preiszugeben.

Die kulturelle und geographische Nähe der untersuchten Länder lässt den Schluss zu, dass sich die Situation in der Schweiz nicht gross unterscheidet. Das genaue Ausmass der Übergriffe auf trans Menschen hierzulande bleibt jedoch schwer abzuschätzen, da transfeindliche – wie auch homo- und bifeindliche – Übergriffe von den Behörden bis anhin nicht separat erfasst werden. Eine Motion, die eine entsprechende Praxisänderung forderte, scheiterte im Jahr 2020 im Ständerat.

Die Organisationen Pink Cross, das Transgender Network Switzerland und die Lesbenorganisation Schweiz versuchen, diese Lücke im Monitoring mit ihrem jährlichen Hate Crime-Bericht zu füllen. Sie erfassen dazu die bei der LGBTIQ-Helpline eingegangenen Anrufe. Im Jahr 2020 wurden 14 Prozent der 61 registrierten Übergriffe von trans Menschen gemeldet. Die Helpline geht aber von einer sehr hohen Dunkelziffer aus, da sie jeweils starke Schwankungen der Anzahl Anrufe verzeichnet, je nachdem wie präsent sie in der Öffentlichkeit ist.

Zugang zur Gesundheitsversorgung

Der Zugang zum Gesundheitssystem ist für trans Menschen oft erschwert. Dazu gehören einerseits strukturelle Hürden, so etwa die binäre Ausgestaltung offizieller Dokumente – in denen zudem ein amtlicher Name angegeben muss, der nicht immer mit dem von trans Personen tatsächlich verwendeten übereinstimmt – oder auch nach dem binären Mann-Frau-Schema getrennte Badezimmer in Praxen oder Spitälern. Andererseits ist das medizinische und therapeutische Fachpersonal zu wenig für die Anliegen von trans Menschen sensibilisiert, um eine inklusive Behandlung anzubieten und ihre negativen Erfahrungen mitzudenken. Nicht zuletzt ist auch der Zugang zu geschlechtsangleichenden Massnahmen ein belastender Prozess, in welchem trans Menschen ihre Identität unter Beweis stellen müssen. Aufgrund dieser Erschwernisse und vergangener Diskriminierungserfahrungen ist ihr Vertrauen in das Gesundheitssystem tendenziell tief und es besteht eine verminderte Bereitschaft, Gesundheitspersonal aufzusuchen. Der Verzicht auf medizinische Betreuung kann schwerwiegende Folgen haben.

Die Covid-19-Pandemie hat die bestehenden Hürden verdeutlicht und verstärkt: Gemäss einer weltweit durchgeführten Studie vermeiden in den deutschsprachigen Ländern Österreich, Deutschland und Schweiz rund 15 Prozent der befragten trans Personen aus Angst vor Diskriminierung und Fehlbehandlung einen Corona-Test in einem Testzentrum, selbst bei Vorliegen typischer Symptome. Ausserdem war in der Schweiz während der Pandemie zeitweise der Zugang zu geschlechtsangleichenden Behandlungen eingeschränkt, was negative gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben kann, insbesondere für ihre psychische Gesundheit. Der Anteil der Risikopatient*innen für Covid-19 unter trans Menschen liegt laut derselben Studie weltweit bei rund fünfzig Prozent und ist somit fast zwanzig Prozent höher als in der Gesamtbevölkerung der meisten OSZE-Staaten. Nicht zuletzt wurde durch die Pandemie der Zugang zu Communityressourcen (Selbsthilfegruppen, Beratung, etc.) eingeschränkt. Der vorübergehende Verlust dieser geschützten Räume hat den psychische Stress für trans Menschen zusätzlich verstärkt.

Der schwierige Weg zu geschlechtsangleichenden medizinische Massnahmen

Teilweise wollen trans Menschen auf geschlechtsangleichende medizinische Massnahmen, wie Hormontherapien oder Operationen, zurückgreifen. Wer sich dazu entschliesst, muss sich einem psychiatrischen Prüfungsprozess unterziehen: Für die Durchführung geschlechtsangleichender Massnahmen verlangen Ärzt*innen eine psychologische oder psychiatrische Bestätigung des Trans-Seins sowie eine Bescheinigung, dass der*die Psycholog*in oder Psychiater*in die von der trans Person gewünschte Behandlung befürwortet. Personen, die nicht urteilsfähig sind, brauchen zudem die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung.

Die Bedingungen für die «Diagnose» trans richten sich unter anderem nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) der Weltgesundheitsorganisation. Mit der Revision der ICD von 2019 ist die relevante «Diagnose», die sich neu «Geschlechtsinkongruenz» nennt, erstmals nicht mehr unter den psychischen Störungen und Verhaltensstörungen aufgelistet, sondern in einem Kapitel zu den Umständen sexueller Gesundheit. Ausserdem wird in den diagnostischen Leitlinien nicht mehr eine Zeitspanne von zwei Jahren verlangt, während derer die Anforderungen für eine «Diagnose» trans gegeben sein müssen, sondern bei Erwachsenen und Jugendlichen nur noch von mehreren Monaten. Neu eingeführt wurde zudem eine Diagnose für das Kindesalter, bei welcher weiterhin die Zeitspanne von zwei Jahren gilt. Seit Januar 2022 ist die ICD-11 auch in der Schweiz in Kraft.

Wenn die «Diagnose» trans vorliegt, müsste die obligatorische Krankenversicherung die Kosten für alle entsprechenden geschlechtsangleichenden Massnahmen übernehmen, sofern die geplanten Massnahmen wirtschaftlich, wirksam und zweckmässig sind – eine Anforderung, die alle medizinischen Massnahmen gleichermassen erfüllen müssen (Art. 32 KVG). Tatsächlich verweigern die Krankenkassen aber immer wieder die Kostenübernahme für Angleichungsmassnahmen trotz Vorliegen der benötigten Bestätigungen, besonders im Falle operativer geschlechtsangleichender Eingriffe. Einige Schweizer Krankenkassen verlangen für eine Kostenübernahme dieser Eingriffe gar, dass die antragstellende Person im Vorfeld zwei Jahre Hormon- und Psychotherapie macht. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2009 hält hierzu fest, dass diese Anforderung im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht. Sie verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) und das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK). Die Anforderung einer Psychotherapie und die damit verbundene Verzögerung operativer Massnahmen kann somit nicht nur eine enorme Belastung für betroffene trans Menschen darstellen, sondern widerspricht den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit einer Anforderung von zwei Jahren Psychotherapie bis heute nicht aufgehoben, trans Personen haben aber auch vor Ablauf dieser Frist ein Recht auf Einzelfallprüfung.

Selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags

Die eingangs erwähnte Revision des Zivilgesetzbuches, welche auf Anfang 2022 in Kraft trat, trägt massgebend zur Gleichstellung von trans Menschen in der Schweiz bei. Die Änderung des Geschlechtseintrages kann nun direkt auf dem Zivilstandesamt beantragt werden, anstatt wie zuvor bei einem Gericht. Das senkt die Kosten für trans Menschen entscheidend. Auch braucht es keine medizinische Bestätigung mehr, um die eigene Transidentität zu beweisen. Voraussetzung ist einzig, dass die antragstellende Person innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören (Art. 30b Abs. 1 ZGB). Damit wird ein Aspekt der Selbstbestimmung von trans Menschen endlich Realität, welchen zivilrechtliche Organisationen und Aktivist*innen seit Jahren fordern.

Doch nicht für alle bedeutet die Gesetzesänderung eine Verbesserung: Unter 16-Jährige sind zur Änderung des Geschlechtseintrages neu auf die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung angewiesen (Art. 30b Abs. 4 Ziff. 1 ZGB) – unabhängig davon, ob sie urteilsfähig sind oder nicht. Diese Bestimmung steht in einem Spannungsverhältnis zum Selbstbestimmungsprinzip in Artikel 12 der UNO-Kinderrechtskonvention. Sie gilt ausserdem für Personen unter umfassender Beistandschaft oder bei Anordnung der Erwachsenenschutzbehörde (Art. 30b Abs. 4 Ziff. 2 und 3 ZGB).

Weiter beschränkt sich die Gesetzesänderung – wie bereits im Vernehmlassungsverfahren kritisiert wurde – auf das binäre Geschlechterverständnis. Somit können sich alle nicht binären Menschen noch immer nicht entsprechend ihrer Geschlechtsidentität im Personenstandsregister eintragen. Der Nationalrat hat den Bundesrat anhand von zwei Postulaten (Arslan und Ruiz) dazu angewiesen, einen Bericht auszuarbeiten, der die Einführung einer dritten Geschlechtsoption und die Möglichkeit einer kompletten Streichung des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister prüfen soll. Im 2022 veröffentlichten Bericht spricht sich der Bundesrat gegen einen dritten Geschlechtseintrag oder die Möglichkeit der Streichung des Geschlechtseintrages aus. Damit kommt der Bundesrat den Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission nicht nach. Sie befürwortet in ihrem Bericht von 2020 den Geschlechtseintrag für alle Personen vollständig zu streichen oder als ersten Schritt zumindest eine dritte Option einzuführen.

In der Praxis gibt es bereits erste Signale: Das Aargauer Obergericht hat in einem Urteil vom 29. März 2021 erstmals die Existenz nicht binärer Personen anerkannt. Die beschwerdeführende Person hatte in Deutschland ihren Geschlechtseintrag streichen lassen und forderte nun von der Schweiz, einen entsprechenden Austrag vorzunehmen. Die Beschwerde wurde vom Obergericht gutgeheissen, wogegen das Bundesamt für Justiz beim Schweizerischen Bundesgericht eine Beschwerde einreichte. Ein Urteil ist noch ausstehend.

Es besteht grosser Handlungsbedarf

Eine FRA-Studie aus dem Jahr 2015, welche die Situation von trans Menschen untersuchte, konnte eine Verbindung zwischen den bestehenden politischen und rechtlichen Massnahmen gegen Diskriminierung von trans Menschen und der Anzahl derjenigen, die offen mit ihrer Geschlechtsidentität umgehen, feststellen: Das Vorhandensein und die Umsetzung gut ausgearbeiteter Aktionspläne, positiver Massnahmen und Gleichstellungspolitiken gegen Diskriminierung begünstigen den offenen Umgang von trans Menschen mit ihrer Geschlechtsidentität. Demzufolge sind entsprechende politische und rechtliche Massnahmen für die effektive Gewährleistung der Menschenrechte von trans Personen von grosser Bedeutung.

In den letzten Jahren hat sich in der Schweiz diesbezüglich einiges bewegt, insbesondere mit der erleichterten Änderung von Namen und Geschlechtseintrag. Damit folgt die Schweiz der Empfehlung des Menschenrechtskommissars der Europarates und den Forderungen zahlreicher Organisationen für die Rechte von trans Personen. Trotzdem steht noch vieles an, bis die Schweiz ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber trans Personen vollumfänglich gewährleistet.

Wie die Nationale Ethikkommission feststellte, ist die vom Parlament angenommene Version der erleichterten Änderung von Namen und Geschlecht im Personenstandsregister ungenügend. Anstelle des binären Systems braucht es eine Lösung, welche die geschlechtliche Vielfalt in der Gesellschaft besser abbildet. Wie die Ethikkommission kommt auch eine Umfrage des Transgender Network Switzerland zum Schluss, dass der vollständige Verzicht auf die amtliche Registrierung des Geschlechts die beste Lösung darstellt. Nun liegt es am Bund, Lösungsvorschläge zu präsentieren, damit auch Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen, einen entsprechenden Eintrag haben können oder keinen Eintrag machen müssen. Um das in der UNO-Kinderrechtskonvention festgehaltene Selbstbestimmungsprinzip zu gewährleisten, muss dieses Recht auch urteilsfähigen Personen unter 16 Jahren zugestanden werden.

Weiter hat die obligatorische Krankenversicherung bei Vorliegen der verlangten «Diagnose» die Kosten für alle notwendigen geschlechtsangleichenden Massnahmen zu übernehmen – ohne dass der Zugang durch zusätzliche Anforderungen wie eine zweijährige Psycho- und Hormontherapie erschwert wird. Indem das Bundesgericht diese Voraussetzung bis heute nicht für unzulässig erklärt hat, verletzt die Schweiz das Recht auf Privatleben und das Recht auf ein faires Verfahren der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Schliesslich muss die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und die Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) umsetzen. Sie hat transfeindliche Hate Crimes auf nationaler Ebene statistisch zu erheben, damit die Problematik erfasst und entsprechend bekämpft werden kann. Vor allem aber ist die Antirassismus-Strafnorm durch das Kriterium der Geschlechtsidentität zu ergänzen. Nur so können trans Personen auf relativ schnellem Weg und in angemessener Weise vor Hass und Hetze geschützt werden.

Entnommen von Humanrights.ch

Dort finden sich noch weitere infos ganz unten auf der Seite.




Nachname ändern im Kanton Bern

Die Änderung des Nachnamens ist ein bedeutender Schritt, und wir sind hier, um dir dabei zu helfen.

  1. Gesuch schreiben: Du musst ein Gesuch verfassen, in dem ausführlich begründet wird, warum du deinen Nachnamen ändern möchtest. Nimm dir Zeit, um deine Gründe klar und überzeugend darzulegen.

  2. Post vom Bürgerrechtsbüro: Nachdem du das Gesuch eingereicht hast, kann es einige Tage dauern, bis du Post vom Bürgerrechtsbüro erhältst.

  3. Fragen im Brief beantworten: Möglicherweise musst du Fragen im Brief beantworten und zusätzliche Dokumente einreichen. Manchmal möchten sie auch Kontakt zu der Person aufnehmen, die dich in deiner Transition begleitet, um weitere Informationen zu erhalten. Beantworte die Fragen sachlich und logisch, versuche Emotionen weitgehend zu vermeiden.

  4. Unterlagen einsenden: Sobald du alle Unterlagen beisammen hast und die Fragen beantwortet sind, sende alles zurück.

  5. Ausführliche Erklärung verfassen: Es könnte sein, dass du aufgefordert wirst, ausführlich zu erklären, warum du den gewünschten Namen haben möchtest. Hier darfst du etwas mehr Emotionen einfließen lassen. Schreibe alles auf, was dir durch den Kopf geht. Das kann auch persönliche Gründe wie den Wunsch nach Distanz zur Familie beinhalten. Die Erklärung darf ruhig zwei Seiten oder mehr umfassen.

  6. Warten auf den Entscheid: Nun heißt es abwarten. Sollte der Antrag abgelehnt werden, hast du die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu verfassen.

Bitte beachte, dass wir, falls du Hilfe benötigst, gerne für dich da sind. Melde dich einfach im Discord.




Vorname und Geschlechtseintrag ändern in Bern

Möchtest du deinen Vornamen und den Geschlechtseintrag in Bern ändern? Kein Problem, hier sind die Schritte, die du befolgen kannst:

  1. Kontakt mit dem Zivilstandesamt aufnehmen: Rufe einfach beim Zivilstandesamt an, und sie werden dir die erforderlichen Unterlagen zusenden, die du ausfüllen kannst.

  2. Unterlagen ausfüllen und zurückschicken: Sobald du die Unterlagen ausgefüllt hast, schickst du sie zurück. In der Regel melden sie sich innerhalb von etwa drei Tagen bei dir, um einen Termin zu vereinbaren, der für dich passt.

  3. Termin beim Zivilstandesamt: Beim Termin werden nur noch formelle Fragen zu deinem Namen und Geschlecht gestellt. Das ist mehr eine Formalität.

  4. Dokument prüfen: Du erhältst ein Dokument mit den vorgenommenen Änderungen. Lies es sorgfältig durch, denn jetzt hast du noch die Möglichkeit, weitere Anpassungen vorzunehmen. Beachte, dass der Name, der an erster Stelle steht, derjenige ist, der auf offiziellen Dokumenten erscheint (z.B. bei der SBB). Bei Versicherungen gelten die Namen in der Reihenfolge, wie du es möchtest. Daher ist es wichtig, dies genau zu überprüfen.

  5. Weitere Anpassungen vornehmen: Du kannst zusätzliche Namen hinzufügen oder löschen, wenn gewünscht.

  6. Dokument unterzeichnen: Wenn alles stimmt und du keine weiteren Änderungen vornehmen möchtest, wird die Amtsperson das Dokument unterschreiben, und anschließend darfst du es ebenfalls unterzeichnen.

Herzlichen Glückwunsch, du hast nun offiziell einen neuen Namen und Geschlechtseintrag! Es ist ratsam, eine Kopie des Dokuments zu machen, da du es möglicherweise benötigst, um dich in verschiedenen Situationen auszuweisen bis du eine neue ID/Pass hast.