Medizinisch Spital

In der Schweiz müssen Spitäler gemäß schweizerischem Recht sicherstellen, dass die medizinische Versorgung für alle Patienten, einschließlich trans Menschen, angemessen, respektvoll und diskriminierungsfrei erfolgt. Hier sind einige Punkte, die Spitäler beachten sollten und müssen, sowie einige Dinge, die sie nicht tun dürfen:

Was Spitäler in der Schweiz tun sollten und müssen:

  1. Angemessene medizinische Versorgung: Spitäler sollten sicherstellen, dass trans Menschen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung haben. Dies kann die Bereitstellung von geschlechtsangleichenden Behandlungen, Hormontherapie, geschlechtsangleichenden Operationen und anderen Gesundheitsdienstleistungen umfassen.

  2. Respektvolle Behandlung: Alle Patienten, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität, haben das Recht auf respektvolle und würdevolle Behandlung. Das Personal sollte sensibel auf die Bedürfnisse von trans Patienten eingehen und ihre Identität anerkennen.

  3. Schutz der Privatsphäre: Spitäler müssen die Privatsphäre ihrer Patienten schützen, einschließlich ihrer Geschlechtsidentität. Dies bedeutet, dass Informationen über die Geschlechtsidentität vertraulich behandelt werden sollten.

  4. Schulung des Personals: Das medizinische Personal sollte über Schulungen zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Themen verfügen, um eine qualitativ hochwertige Betreuung von trans Patienten zu gewährleisten.

  5. Zugang zu geschlechtsangleichenden Behandlungen: Spitäler sollten den Zugang zu geschlechtsangleichenden Behandlungen ermöglichen, wenn dies medizinisch indiziert ist und im Einklang mit den individuellen Bedürfnissen des Patienten steht.

Was Spitäler in der Schweiz nicht tun dürfen:

  1. Diskriminierung: Spitäler dürfen Trans-Personen nicht aufgrund ihrer Geschlechtsidentität diskriminieren. Dies gilt für den gesamten Behandlungsprozess, von der Aufnahme bis zur Entlassung.

  2. Versagung von Behandlung: Trans-Personen darf der Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung nicht verwehrt werden. Dies schließt geschlechtsangleichende Behandlungen und andere erforderliche Gesundheitsdienstleistungen ein.

  3. Verletzung der Privatsphäre: Die Privatsphäre von trans Patienten darf nicht verletzt werden. Die Offenlegung der Geschlechtsidentität sollte nur mit Zustimmung des Patienten erfolgen.

  4. Mangelnde Sensibilität: Spitäler dürfen keine rücksichtslose oder nicht-sensitive Betreuung von trans Patienten bieten. Das medizinische Personal sollte geschult sein, um die einzigartigen Bedürfnisse von trans Menschen zu verstehen und darauf einzugehen.

  5. Verweigerung von Überweisungen: Spitäler sollten keine Überweisungen an spezialisierte Fachärzte für geschlechtsangleichende Behandlungen verweigern, wenn dies im besten Interesse des Patienten ist.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Gleichbehandlung und die Wahrung der Menschenrechte in der medizinischen Versorgung für alle Patienten, einschließlich trans Menschen, von entscheidender Bedeutung sind. Spitäler sollten sicherstellen, dass ihre Praktiken im Einklang mit den einschlägigen schweizerischen Gesetzen und Standards stehen.