Jugendlich und Zuflucht

Herzlich willkommen! Bei uns sind alle Menschen willkommen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtspräferenz. Du kannst grundsätzlich Zuflucht bei uns suchen – wir sind hier für dich.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass deine Eltern oder das Jugendamt die Fürsorgepflicht haben, dich zu schützen und zu entscheiden, wo du wohnen musst. Wenn sie ihr schriftliches Einverständnis geben, bist du herzlich eingeladen, bei uns unterzukommen. Die gleichen Bedingungen gelten für dich wie für alle anderen, denn bei uns steht die Sicherheit und das Wohlbefinden jedes Einzelnen an erster Stelle.

In Bezug auf mögliche Zuweisungen von Kliniken, Spitälern, Jugendämtern, etc.: Im Grunde genommen funktionieren wir wie eine Klinik und halten uns dabei an die in der Schweiz geltenden Rechte, die auch in Krankenhäusern, Psychiatrien, Altersheimen, und anderen Einrichtungen gelten. Da du noch nicht volljährig bist, liegt es in unserer Verantwortung, gut für dich zu sorgen, und das nehmen wir sehr ernst.
Ja eine andere institution/Organisation/Klinik, Spital usw.. kann dich uns zu weisen.

Unsere Arbeit orientiert sich nicht nur an den gesetzlichen Rechten, sondern auch an den Grundsätzen des Grundlagenpapiers des Dachverbands der offenen Kinder- & Jugendarbeit Schweiz. Dieses Papier dient als Leitfaden und Basis für unsere Arbeit, um sicherzustellen, dass wir die bestmögliche Unterstützung bieten.

Du musst nicht alleine mit deinen Problemen fertig werden. Unser Team im Haus ist immer für dich da. Du kannst dich zu jedem Thema jederzeit an eine Person von der Hausbetreuung wenden. Wir möchten dir so gut wie möglich Auskunft geben und dir bei der Beantwortung deiner Fragen helfen.

Hier sind einige Gesetzesartikel der Schweiz, die relevant sind:

  1. Fürsorgepflicht der Eltern: Die Fürsorgepflicht der Eltern ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in verschiedenen Artikeln geregelt, insbesondere in den Artikeln 276 bis 279. Diese Artikel behandeln die elterliche Sorge und Fürsorgepflicht. Bitte beachte, dass die genaue Nummerierung je nach der neuesten Version des ZGB variieren kann. Es ist ratsam, die aktuelle Fassung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu konsultieren, um die genauen Artikel zu identifizieren.

  2. Rechte von Minderjährigen:

    Zu den relevanten Artikeln im Schweizerischen Strafgesetzbuch, die die Rechte von Minderjährigen behandeln, gehören beispielsweise:

    • Artikel 19: Strafunmündigkeit
    • Artikel 77 ff.: Besondere Bestimmungen über Jugendstrafrecht

    Es ist wichtig, die genauen Artikelnummern anhand der aktuellen Gesetzgebung zu überprüfen, da sich Gesetze ändern können.

  3. Grundlagen der Kinder- & Jugendarbeit: Das Grundlagenpapier des Dachverbands der offenen Kinder- & Jugendarbeit Schweiz dient als Referenz für unsere Arbeit und basiert auf den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.




TRANSGENDER DAY OF REMEMBRANCE

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Trans day of remembrance

Weltweite Diskriminierung, Hass und Gewalt
In der westlichen Welt gibt es wenig Platz für Menschen, die sich zeitweise oder dauerhaft zwischen oder ausserhalb des zweigeschlechtlichen Systems bewegen. Andere Kulturen erlauben oft mehr Möglichkeiten, die eigene Geschlechtsidentität auszuleben. In Indien, Nordamerika, Mexiko, Albanien, Thailand oder auf Samoa gibt es ein drittes, manchmal sogar ein viertes oder fünftes Geschlecht, was oft auch an eine bestimmte Rolle innerhalb dieser Gesellschaften geknüpft ist. Doch auch dort sind diese Menschen nicht unbedingt vor Ausgrenzung oder Gewalt geschützt.

Besonders prekär ist die Situation für trans Frauen (Frauen, denen bei Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde): Oft müssen sie sich für das pure Überleben, die Hormontherapie oder Operationen prostituieren oder sind in schlecht entlöhnten Stellungen beschäftigt. In vielen Ländern stehen trans Frauen am Rande der Gesellschaft, von ihren Familien und von staatlichen Strukturen vernachlässigt. Ihnen schlägt offener Hass entgegen – und Gewalt, bis hin zu Mord.

Ein besonders tragisches Opfer von Transfeindlichkeit wurde die junge trans Frau Hande Kader. In der Türkei setzte sie sich als Aktivistin für die Rechte von trans Menschen ein, musste selbst aber als Sexworkerin arbeiten. Im August 2016 wurde sie in einem wohlhabenden Stadtteil Istanbuls tot aufgefunden: vergewaltigt, verstümmelt und anschliessend verbrannt. Behörden und Polizei sind oft untätig, wenn es darum geht, Diskriminierungen und Gewalt aufzuklären – vielfach verstärken sie diese noch.