Jugendlich und Zuflucht

Herzlich willkommen! Bei uns sind alle Menschen willkommen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtspräferenz. Du kannst grundsätzlich Zuflucht bei uns suchen – wir sind hier für dich.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass deine Eltern oder das Jugendamt die Fürsorgepflicht haben, dich zu schützen und zu entscheiden, wo du wohnen musst. Wenn sie ihr schriftliches Einverständnis geben, bist du herzlich eingeladen, bei uns unterzukommen. Die gleichen Bedingungen gelten für dich wie für alle anderen, denn bei uns steht die Sicherheit und das Wohlbefinden jedes Einzelnen an erster Stelle.

In Bezug auf mögliche Zuweisungen von Kliniken, Spitälern, Jugendämtern, etc.: Im Grunde genommen funktionieren wir wie eine Klinik und halten uns dabei an die in der Schweiz geltenden Rechte, die auch in Krankenhäusern, Psychiatrien, Altersheimen, und anderen Einrichtungen gelten. Da du noch nicht volljährig bist, liegt es in unserer Verantwortung, gut für dich zu sorgen, und das nehmen wir sehr ernst.
Ja eine andere institution/Organisation/Klinik, Spital usw.. kann dich uns zu weisen.

Unsere Arbeit orientiert sich nicht nur an den gesetzlichen Rechten, sondern auch an den Grundsätzen des Grundlagenpapiers des Dachverbands der offenen Kinder- & Jugendarbeit Schweiz. Dieses Papier dient als Leitfaden und Basis für unsere Arbeit, um sicherzustellen, dass wir die bestmögliche Unterstützung bieten.

Du musst nicht alleine mit deinen Problemen fertig werden. Unser Team im Haus ist immer für dich da. Du kannst dich zu jedem Thema jederzeit an eine Person von der Hausbetreuung wenden. Wir möchten dir so gut wie möglich Auskunft geben und dir bei der Beantwortung deiner Fragen helfen.

Hier sind einige Gesetzesartikel der Schweiz, die relevant sind:

  1. Fürsorgepflicht der Eltern: Die Fürsorgepflicht der Eltern ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in verschiedenen Artikeln geregelt, insbesondere in den Artikeln 276 bis 279. Diese Artikel behandeln die elterliche Sorge und Fürsorgepflicht. Bitte beachte, dass die genaue Nummerierung je nach der neuesten Version des ZGB variieren kann. Es ist ratsam, die aktuelle Fassung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu konsultieren, um die genauen Artikel zu identifizieren.

  2. Rechte von Minderjährigen:

    Zu den relevanten Artikeln im Schweizerischen Strafgesetzbuch, die die Rechte von Minderjährigen behandeln, gehören beispielsweise:

    • Artikel 19: Strafunmündigkeit
    • Artikel 77 ff.: Besondere Bestimmungen über Jugendstrafrecht

    Es ist wichtig, die genauen Artikelnummern anhand der aktuellen Gesetzgebung zu überprüfen, da sich Gesetze ändern können.

  3. Grundlagen der Kinder- & Jugendarbeit: Das Grundlagenpapier des Dachverbands der offenen Kinder- & Jugendarbeit Schweiz dient als Referenz für unsere Arbeit und basiert auf den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.




Unsere Mitarbeitende

Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeitenden respektieren wir die Privatsphäre und geben daher keine personenbezogenen Informationen bekannt. Diese Entscheidung basiert auf dem Schutz der Sicherheit und des Wohlbefindens unserer Gemeinschaft, da einige unserer Bewohnerinnen und Bewohner möglicherweise potenzielle Ziele für Personen sind, die gegen transgeschlechtliche Menschen Vorurteile hegen.

Wir glauben an die Selbstbestimmung und die individuelle Entscheidung jedes Einzelnen, sich offen über die Tätigkeiten und Erfahrungen auszutauschen. Daher steht es jeder Person frei, selbst zu entscheiden, was sie mitteilen möchte. Wenn einde Person sich entscheidet, über ihre oder seine Aktivitäten und Erfahrungen sprechen zu wollen, dann begrüßen wir diese Offenheit.

Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass der genaue Standort unseres Hauses nicht genannt wird. Wir respektieren die Sicherheitsbedenken unserer Bewohnenden, die in unserer Gemeinschaft Schutz und Unterstützung suchen, und tragen Sorge dafür, dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt. Unsere oberste Priorität ist es, eine sichere und unterstützende Umgebung zu schaffen, in der unsere Gemeinschaft in Frieden und Respekt leben kann.




Zuflucht

Liebe Mitmenschen,

wir möchten unsere Herzen öffnen und unser dringendes Anliegen mit dir teilen. Unser Projekt besteht darin, einen Zufluchtsort für transgeschlechtliche Menschen zu schaffen, die dringend Unterstützung benötigen.

Diese Zuflucht soll dir die Möglichkeit bieten, zur Ruhe zu kommen, dich zu erholen und dich von unerwünschten Vorfällen, Belästigungen oder familiären Konflikten zu distanzieren. Wir richten uns insbesondere an transgeschlechtliche Menschen, die Gewalt erfahren haben oder denen Gewalt droht, sei es vor, während oder nach einem Outing.

Wir bieten dir Unterkunft in Einzel- und Doppelzimmern sowie die Möglichkeit, warm zu duschen. Obwohl wir derzeit keine Mahlzeiten und Getränke anbieten, arbeiten wir daran, diese Ressourcen in naher Zukunft bereitzustellen. Es kann jedoch vorkommen, dass Menschen in unserer Zuflucht freiwillig ihre Mahlzeiten teilen möchten. Dies geschieht aus freiem Willen, und wir bitten darum, dies freundlich zu akzeptieren. Manchmal spenden Bewohner:innen Lebensmittel, und wir folgen dem Prinzip des „Gebens und Nehmens“. Wir bitten darum, auch zu geben, wenn es in deiner Möglichkeit liegt. Es muss keine aufwändige Mahlzeit sein – ein paar Äpfel oder ein Brot sind bereits eine große Hilfe.

Wer darf unsere Zuflucht aufsuchen?

Unsere Unterstützung richtet sich ausschließlich an transgeschlechtliche Menschen:

  • Transgeschlechtliche Menschen, denen Gewalt bei einem Coming-Out in der Familie, am Arbeitsplatz oder anderswo droht.
  • Transgeschlechtliche Menschen, die bereits Gewalt erlebt haben und für eine gewisse Zeit Schutz und Erholung benötigen.

Bekomm ich ein Doppelzimmer oder Einzelzimmer?

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Betrachte uns ähnlich wie ein Krankenhaus – wir werden unser Bestes tun, um auf deine Bedürfnisse einzugehen.

Warum stehen leere Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung?

Diese Zimmer sind für absolute Notfälle vorgesehen. Sie sind für Menschen gedacht, die überstürzt und ohne persönliche Habseligkeiten ihre Familie verlassen mussten oder aufgrund von Gewaltanwendungen frisch aus dem Krankenhaus entlassen wurden oder uns zugewiesen werden.

Darf ich die Zimmer anderer Bewohner betreten?

Nein, wir sind eine Zuflucht für Menschen, die unsere Hilfe benötigen. Diese Menschen benötigen Raum und Privatsphäre, und wir respektieren ihr Bedürfnis nach Ruhe. Die Zimmer dienen als persönlicher Rückzugsort. Sollte dich eine Person ausdrücklich in ihr Zimmer einladen, informiere bitte vorher ein Mitglied unseres Teams. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass wir wissen, wo du dich befindest, und dass wir nicht unnötig nach dir suchen müssen. Wir versuchen, die Zimmer so wenig wie möglich zu betreten, haben jedoch die Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist.

Wie lange darf ich bleiben?

Die Aufenthaltsdauer ist auf 12 Monate begrenzt. In Einzelfällen kann der Aufenthalt auf 24 Monate verlängert werden. Wir werden uns bemühen, gemeinsam mit dir den Austritt aus unserer Zuflucht etwa 6 Monate im Voraus planen.

Muss ich 12 oder 24 Monate bleiben?

Nein, dein Aufenthalt bei uns erfolgt freiwillig. Wenn du gehen möchtest, werden wir dich nicht aufhalten. Du kannst jederzeit gehen, achte jedoch darauf, dein Zimmer in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Ziehe bitte die Bettwäsche ab und lege sie in den bereitgestellten Wäschekorb.

Bekomme ich psychische oder ärztliche Unterstützung?

Unser Team besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Helfer:innen. Es kann sein, dass einige Teammitglieder über psychologische oder medizinische Qualifikationen verfügen, aber das ist nicht garantiert. Wir bieten dir die Möglichkeit, im Notfall unter Begleitung medizinische oder psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern Kapazitäten verfügbar sind. Bitte kontaktiere in diesem Fall deine Bezugsperson oder Begleitperson. Wenn sie nicht erreichbar ist, kannst du das Team im Haus fragen, ob jemand dich begleiten kann.

Wie finde ich die Zuflucht?

Die genaue Lage unserer Zuflucht wird dir persönlich von deiner Begleitperson oder Bezugsperson mitgeteilt. Wir bitten dich jedoch, den genauen Standort nicht öffentlich preiszugeben, um die Privatsphäre der Menschen zu schützen, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Im Gegenzug erwarten wir von dir, den Standort ebenfalls nicht weiterzugeben. Bei deiner Ankunft erhältst du einen Vertraulichkeitsvertrag und einen Verhaltenskodex, die du bitte unterzeichnen musst.

Darf ich Besuch empfangen?

Nein, diese Einschränkung dient dem Schutz der Menschen, die unsere Hilfe benötigen und bei uns untergebracht sind. Wenn du dich mit wem treffen möchtest, tue dies bitte außerhalb des Ortes, an dem sich unser Haus befindet.

Gibt es Notfälle?
Im Notfall werden wir die Türen geschlossen halten um dich zu schützen. Wir sind jederzeit eine offene aber auch geschlossene Station. 
Du darfst aber jederzeit raus sofern keine Gefahr in irgendwelcher Art für dich besteht. Sag einfach das du raus willst und wir machen die Tür auf.  Wenn du wieder zurück kommst, einfach klingeln und wir machen dir die Tür auf. Drinnen bist du beschützt, wir passen auf dich auf.

Alle unsere Stationen sind auf diese Art eingerichtet. Geht von keiner Person eine Gefahr aus sind die Türen offen un du kannst jederzeit rein und raus. Gib uns einfach bescheid wenn du raus gehst und wann du wieder kommst, damit wir dich nicht suchen müssen.

Im Notfallwenn du eine FU oder gar BFU erhalten hast bleiben die Türen geschlossen und du musst dich bei uns melden wenn du raus willst. Bist du1h nach abgesprochener Zeit nicht zurück werden wir die Behörden informieren welche dich sucht und zurück bringt. 
Wir sorgen uns um dich, wir wollen das es dir gut geht, bedenke das immer.

Bist du nach 24h selbstständig oder durch die Behörden noch immer nicht zurück betrachten wir das als Austritt und werden deine Sachen einlagern, welche später bei uns abholen kannst.

Wie du sicherlich bemerkt hast, suchen wir momentan nach tatkräftiger Unterstützung für unsere Häuser. Leider können wir derzeit keine Unterkünfte anbieten.

Wenn du jedoch dringend Hilfe benötigst, zögere bitte nicht, dich bei uns zu melden. Du kannst uns jederzeit über Discord oder Telegram erreichen. Wir sind hier, um dir zu helfen und werden unser Bestes tun, gemeinsam mit dir eine passende Lösung zu finden. Deine Anliegen sind uns wichtig, und wir werden alles daran setzen, dich zu unterstützen.